Umstellung auf IBAN/BIC und SEPA Zahlungsverkehr

Am 01. Februar 2014 tritt die Verordnung der EU zur Single European Payment Area, kurz SEPA in Kraft. Diese bringt es mit sich, dass Überweisungen und Lastschriftverfahren nicht mehr wie gewohnt mit Kontonummer und Bankleitzahl funktionieren werden, sondern nur noch mit den neuen Kontoidentifikatoren IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code).

Ihr globemanager® ist mit der nächsten Version (erscheint noch im Oktober 2013) natürlich auf die Anforderungen laut der SEPA Verordnung optimiert.
Die wichtigsten Änderungen sind:
– IBAN-Berechnung (für mehrere Kontakte: Kontakte -> Aktionen -> IBAN berechnen; je Kontakt: durch Klick auf die 3 Punkte… im Detailfenster)
– Druck von Zahlungsanweisungen in den Verkaufsbelegen
– Das Telebanking-Modul ist um die SEPA Kriterien erweitert worden.

Für die Umstellung sind jedoch auch durch Sie einige Punkte zu beachten bzw. vorzubereiten:

SEPA ist nicht gleich SEPA: Unterschiede zwischen Überweisung oder Lastschrift
Die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren kann unterschiedlich umfangreich ausfallen. Dabei macht es bereits einen großen Unterschied, ob sich Ihr Zahlungsverkehr aus Überweisungen oder aus Lastschriften speist: Letztere erfordern eine umfangreichere Umstellung.

Überweisungen: Die goldene Regel
Sie fangen Ihre SEPA-Umstellung heute an, damit Ihnen nach hinten nicht die Zeit davonläuft? Sehr gut, aber geben Sie Ihren Geschäftspartnern die Chance, es ebenso zu handhaben: Informieren Sie sie so bald wie möglich über Ihre neue Bankverbindung. Zugleich sollten Sie auch Ihre Kunden und Lieferanten bitten, Ihnen ihre Daten mitzuteilen.

Drahtseilakt Lastschrift: Sprechen Sie mit Ihrer Bank
Gegenüber den bei der Überweisung nötigen Änderungen, erfordern Lastschriften noch einigen Mehraufwand: Hier macht es der SEPA-bedingte Mix aus gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Änderungen auf jeden Fall ratsam, Ihre Bank zu konsultieren und deren gegebenenfalls speziellen Vorgaben zu berücksichtigen. So gibt es durch SEPA beispielsweise künftig Fristen, wann eine Lastschrift bei der Bank eingereicht sein muss. Auch die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz sind ein durch SEPA bedingtes Novum, das ab Februar 2014 als Berechtigung zum Lastschrifteinzug nötig ist und bei Ihrer Haus-Bank angefordert werden muss.

Vorsicht Fristen! Lastschriften erfordern Vorankündigung
Nicht zuletzt verlangt das neue europäische Lastschriftverfahren eine Vorankündigung („Pre-Notification“) an den Schuldner: Wenn nicht anders vereinbart, muss der Gläubiger den Lastschrifteinzug mindestens 14 Tage vorher ankündigen und dabei seine Gläubiger-ID, eine individuelle Mandats-Referenznummer, die Summe der Abbuchung und den exakten Termin der Ausführung mitteilen. Die Banken wollen sich so gegen potenzielle kriminelle Machenschaften absichern.

Für die Berechnung des IBANs durch den globemanager® kann keine Haftung übernommen werden, da es in Ausnahmefällen vorkommen kann, dass der IBAN aufgrund von Bankenzusammenlegungen nicht korrekt berechnet werden kann.

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