Zeiterfassung – Urteil des EuGH und seine Auswirkungen

Das kürzlich gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte den Arbeitsalltag für viele Österreicher spürbar verändern: Arbeitgeber müssen in naher Zukunft die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos erfassen, nicht nur die Überstunden. In Zeiten von flexiblen Arbeitsplätzen und vermehrter Nutzung des Home Office wird diese Aufgabe für viele Firmen aber zu einer echten Herausforderung.
Die klassische Stechuhr hat dabei großteils ausgedient. Der Trend geht zu berührungslosen Terminals sowie Online-Lösungen, vor allem aber zur mobilen Erfassung per Smartphone und Tablet.

Hohe Nachfrage nach Lösungen, die sich in bestehende Systeme integrieren

Mit dem EuGH-Urteil hat die ohnehin schon große Nachfrage von Unternehmen nach modernen Zeiterfassungssystemen einen weiteren Schub bekommen.
Ob Kleinunternehmen oder international agierende Firma – jeder Betrieb innerhalb der Europäischen Union ist nun gefordert, möglichst rasch Systeme zu implementieren, um die lückenlose Arbeitszeiterfassung zu gewährleisten.

Die Anforderungen der Kunden nach individuellen Lösungen, die sich auch in komplexe Planungstools wie ERP-Systeme – also Enterprise-Ressource-Planning wie den globemanager – einfügen müssen dabei erfüllt werden. So lässt sich die Arbeitszeiterfassung um weitere Module zur Personalplanung (Ressourcenplanung) sowie um ein Workflow-Management-System ergänzen. Damit können auch Urlaubsanträge papierlos abgewickelt, vereinfacht und teilweise automatisiert werden.

Informationen zu den Zeiterfassungs-Lösungen von globesystems finden Sie hier.
Gerne können Sie auch mit unserem Berater Franz Einfinger unter 07752/81050 Kontakt aufnehmen.
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